Mindestalter
Du musst mindestens 10 1/2 Jahre alt sein. 1 Monat vor deinem 21. Geburtstag kannst du deine Praxisprüfung machen. Mit einer speziellen Berufsausbildung kann das Alter auf 18 Jahre herabgesenkt werden.
Antragsstellung
Für die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt brauchst du folgende Unterlagen:
-
Erste-Hilfe-Bescheinigung (9UE)
-
1 biometrisches Passbild
-
Gültiges Ausweisdokument
-
Augenärztliches Gutachten
-
Ärztliches Gutachten
-
Formular Antragstellung
Theorie
Für den Anhängerführerschein der Klasse D1E benötigst du keinen weiteren Theorieunterricht und auch keine Prüfung.
Praxis
In der Praxis ist es schwierig von Anfang an sagen zu können, wie viele Fahrstunden du benötigst.
Im Busbereich sind 4 mindestensFahrstunden vorgeschrieben. Zusätzlich gibt es eine gesetzliche Regelung für Sonderfahrten. Du benötigst 5 Stück. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
Antragsstellung
Antragsstellung
Die Antragstellung ist immer das Erste!
Bei der Antragsstellung solltest du darauf achten, dass alle Angaben richtig sind. Dieser Antrag dient dazu, dass das Straßenverkehrsamt deinen Führerschein druckt und dem TÜV den Prüf-Auftrag erteilt. Dies kann einige Wochen dauern. Hierfür ist allerdings das Straßenverkehrsamt verantwortlich! Während der Antrag läuft, kannst du natürlich schon mit deiner Ausbildung beginnen und unseren Theorieunterricht besuchen!
Praxis
Praxis
Stets eine gute Fahrt!
Die Dauer der Grundausbildung, also die Anzahl der Übungsfahrten oder auch Fahrstunden, ist von den individuellen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Allerdings ist im Omnibusbereich eine Mindestanzahl von 4 Fahrstunden vorgegeben.
Zu der Grundausbildung kommen noch die gesetzlich vorgeschrieben Sonderfahrten. Hier benötigst du 3 Überlandfahrten eine Autobahn- und eine Nachtfahrt. Jede Stunde dauert 45 Minuten.
Dein kurzer Ablaufplan DE:
Mindestalter
Du musst mindestens 20 1/2 Jahre alt sein. 3 Monate vor deinem 21. Geburtstag kannst du deine Theorieprüfung machen. 1 Monat vorher kannst du dann die Praxisprüfung absolvieren. Für einige einige Ausbildungsberufe kann das Mindestalter auf 18 Jahre herabgesetzt werden.
Antragsstellung
Für die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt brauchst du folgende Unterlagen:
-
Erste-Hilfe-Bescheinigung (9UE)
-
1 biometrisches Passbild
-
Gültiges Ausweisdokument
-
Augenärztliches Gutachten
-
Ärztliches Gutachten
-
Formular Antragstellung
Theorie
Für den Anhängerführerschein der Klasse D1E benötigst du keinen weiteren Theorieunterricht und auch keine Prüfung.
Praxis
Bei der Theorie ist es schwierig von Anfang an sagen, wie viele Fahrstunden du benötigst. Es gibt eine gesetzliche Regelung für Sonderfahrten. Du benötigst 5 Stück. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Antragsstellung
Antragsstellung
Die Antragstellung ist immer das Erste!
Bei der Antragsstellung solltest du darauf achten, dass alle Angaben richtig sind. Dieser Antrag dient, dazu, dass das Straßenverkehrsamt deinen Führerschein druckt und dem TÜV den Prüf-Auftrag erteilt. Dies kann einige Wochen dauern. Hierfür ist allerdings das Straßenverkehrsamt verantwortlich! Während der Antrag läuft, kannst du natürlich schon mit deiner Ausbildung beginnen!
Praxis
Praxis
Stets eine gute Fahrt!
Die Dauer der Grundausbildung, also die Anzahl der Übungsfahrten oder auch Fahrstunden, ist von den individuellen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Allerdings ist im Omnibusbereich eine Mindestanzahl von 4 Fahrstunden vorgegeben.
Zu der Grundausbildung kommen noch die gesetzlich vorgeschrieben Sonderfahrten. Hier benötigst du 3 Überlandfahrten eine Autobahn- und eine Nachtfahrt. Jede Stunde dauert 45 Minuten.