Fahrschule Kessler
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Antragsstellung
Antragsstellung
Die Antragstellung ist immer das Erste!
Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr musst Du mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE zusätzlich zur Ausbildung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse eine „Grundqualifikation bzw. Beschleunigte Grundqualifikation“ sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.
Als Nachweis über die Teilnahme wird in Deinem Führerschein die Schlüsselnummer 95 eingetragen.
Für die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt brauchst du folgende Unterlagen:
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Erste-Hilfe-Bescheinigung (9UE)
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1 biometrisches Passbild
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Gültiges Ausweisdokument
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Ärztliches Gutachten
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Augenärztliches Gutachten
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Polizeiliches Führungszeugnis (BUS)
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Formular Antragstellung
Erwerb der Schlüsselzahl 95
95
Theorie als Vorbereitung für die Fahrstunden!
Berufsausbildung:
Abschluss einer Ausbildung in den Berufen „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen.
Grundqualifikation:
Hier musst Du zwei Prüfungen ablegen ohne verab einen Lehrgang zu besuchen. Insgesamt dauert diese Prüfung 7,5 Stunden (Theorie 240 Minuten, Praxis 210 Minuten).
Beschleunigte Grundqualifikation:
Die Beschleunigte Grundqualifikation umfasst einen 140 Stunden-Lehrgang und eine theoretische Prüfung (90 Minuten). Die Prüfung erfolgt bei der für Dich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Künftig musst du alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen. Diese Weiterbildung beträgt 35 Stunden à 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren.
Die Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.
Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis (2, 3, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) vor den Stichtagen - Bus 10.09.2008 / Lkw 10.09.2009 - erworben haben, genießen Besitzstand. Aus Sicht des Gesetzgebers sind diese Fahrer bereits grundqualifiziert.